Der Klimakiller von Stade vor Gericht

Die Klage der Umweltverbände gegen das geplante Kohlekraftwerk wurde abgelehnt

Lüneburg, 27. September 2017. Mit Unterstützung von Greenpeace und weiteren Umweltverbänden und Bürgerinitiativen hatte der BUND in 2015 Klage gegen den Bebauungsplan für das in Stade geplante Kohlekraftwerk eingereicht. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat heute die Klage abgewiesen. Mit diesem Bebauungsplan soll der Firma Dow Chemical in Stade der Bau eines Kohlekraftwerkes ermöglicht werden. Umweltverbände und Bürgerinitiativen mit dem BUND Niedersachsen als Klageführer hatten im Oktober 2015 gemeinsam Klage gegen diesen Bebauungsplan eingereicht, da sie ihn für rechtswidrig halten: die Schadstoffemissionen (z. B. von Quecksilber) gefährden Menschen und Natur. Vor allem aber untergräbt das neue Kohlekraftwerk die Energiewende und die deutschen Klimaschutzziele. Das sah das Gericht anders, Klimaschutz spielte für die Entscheidung keine Rolle.
„Leider ist das OVG der Klage nicht gefolgt. Wir meinen aber weiterhin, dass es vor dem Hintergrund von Klima- und Gewässerschutz unzulässig ist, das geplante Kohlekraftwerk über den Bebauungsplan zu ermöglichen“, sagt Dr. Roda Verheyen, die hier als Rechtsanwältin den BUND vertritt.

„Nimmt Niedersachsen sein Klimagesetz ernst, darf kein weiteres Kohlekraftwerk gebaut werden“, so Holger Becker, Sprecher von Greenpeace-Hamburg. „Die künftige Landesregierung muss dieses Kraftwerk verhindern. Schon heute gibt es für Norddeutschland auch für die Industrie genug saubere Energie.“

„Zum Schutz von Mensch und Natur hätten wir uns ein anderes Urteil gewünscht, wir sind enttäuscht!“, räumt BUND-Landesvorsitzender Heiner Baumgarten ein. „Wir warten nun die schriftliche Begründung ab und entscheiden dann über eine mögliche Revision.“

Du willst auch aktiv werden?

An Infoständen unterstützen, Müll sammeln, Schüler informierem, an Demos teilnehmen etc.

So geht's...

Nächster Kennenlernabend

06.05.2024 - 19:30 Uhr

Weitere Infos

Social Media