Bundesverwaltungsgericht weist Revisionsbeschwerde im Verfahren gegen das Kohlekraftwerk Stade zurück

Stade, 20. März 2019 – Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat die Beschwerde der Nichtzulassung einer Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Lüneburg zur Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für den Neubau eines Kohlekraftwerkes in Stade zurückgewiesen. Eine Anwohnerin hatte vor dem OVG Lüneburg zusammen mit den Umweltverbänden Greenpeace-Hamburg, BUND, Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung Niederelbe (AUN), dem NABU sowie den Bürgerinitiativen Stade – Altes Land und Haseldorfer Marsch eine Normenkontrollklage eingereicht. Mit einem ablehnenden Urteil im September 2017 hatte das OVG die Revision nicht zugelassen.

„Natürlich hatten wir uns ein anderes Ergebnis gewünscht, aber wir sind dennoch zuversichtlich, dass das von der Firma Dow geplante Kohlekraftwerk nie gebaut wird!“ sagt Silke Hemke von der BUND Kreisgruppe Stade.

„Unser langjähriger Protest sowie die Klage- und Beschwerdeverfahren haben den Baubeginn dieses klimaschädlichen Großkraftwerks bis heute aufgehalten“ betont Holger Becker von Greenpeace-Hamburg.

Mittlerweile sind die Kraftwerkspläne von der Realität überholt worden. Anfang dieses Jahres hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kohlekommission ein Konzept für den Ausstieg aus der Kohleverstromung vorgelegt und darin den Neubau von Kohlekraftwerken explizit ausgeschlossen. Im Bewusstsein unserer gemeinsamen Verantwortung für den Schutz des Klimas und der Lebensperspektiven kommender Generationen ist es Zeit, dass die Firma Dow das Kohlekraftwerksvorhaben aufgibt und die verantwortlichen Ratsmitglieder der Stadt Stade den umstrittenen Bebauungsplan aufheben.

„Sollte dennoch wider jede Vernunft an dem Vorhaben festgehalten werden, kündigen wir schon jetzt weiteren Widerstand gegen das noch notwendige immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren an“ sagt Udo Paschedag von der AUN.

Der Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland ist bis zum Jahre 2030 praktisch umsetzbar. In einem von Greenpeace beauftragten Gutachten zeigt das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik auf, wie Deutschland sein Klimaschutzziel für 2020 noch erfüllen und den notwendigen Beitrag zum Erreichen des globalen 1,5 Grad-Zieles leisten kann.

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